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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
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Datenschützer kritisieren Bundestrojaner, Vorratsspeicherung und Sexualstraftäterdatei
Die Datenschutzbeauftragten wenden sich entschieden gegen die Einführung von gesetzlichen Grundlagen, durch die "staatliches Hacking" ermöglicht werden soll. Der Staat dürfe nicht jede neue technische Möglichkeit zur Ausforschung einsetzen, heißt es in einer Entschließung der 73. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. "Es muss ein Raum der Privatsphäre bleiben, der nicht durch heimliche staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgehöhlt werden darf."

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Auf die Konferenztagesordnung rückte auch die Diskussion um eine Sexualstrafdäterdatei, die jüngst vom sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo angefacht wurde. Dazu hatte sich vor kurzem der Bundesdatenschützer Peter Schaar bereits kritisch geäußert. In einer weiteren Entschließung lehnt nun die Konferenz einen "elektronischen Pranger" als verfassungswidrig ab. Außerdem fordern sie auch im digitalen Zeitalter den Erhalt der anonymen Fernsehnutzung. Hintergrund ist die Ankündigung privater Anbieter, ihre Programme künftig nur noch verschlüsselt zu senden. Damit könnten die Sehgewohnheiten der Zuschauer erfasst werden, meinen die Datenschützer.

Die europäische Vorgabe, ab September 2007 Telekommunikationsdaten aller Bürger zur erfassen, ist nach Ansicht der Datenschützer nicht vom deutschen Grundrecht gedeckt. "Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Speicherung von Daten auf Vorrat zu nicht hinreichend bestimmbaren Zwecken verfassungswidrig", erläuterte der Thüringer Datenschützer Harald Stauch. Der Aufwand stehe zudem in keinem Verhältnis zu den erwarteten Fahndungserfolgen. Im Gegenzug schränke es jedoch die Kommunikationsfreiheit unverhältnismäßig stark ein. Die Konferenz fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zumindest solange zurückzustellen, bis der bereits angerufene Europäische Gerichtshof über deren Rechtmäßigkeit entschieden habe.

Die Entwicklung hin zum Überwachungsstaat hält nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, seit dem September 2001 unvermindert an. "Wir können aber den Schutz des Rechtsstaates nicht dadurch erhöhen, dass wir seine Wurzeln beschädigen." Die neuen Überprüfungsmethoden werden für Schaar anfangs mit der Terrorgefahr begründet, später jedoch schnell für andere Zwecke in der Kriminalitätsbekämpfung verwendet. "In der Regel werden damit die Falschen getroffen, weil sich Terroristen oder die Mafia gegen die Überwachung schützen können." Im schlimmsten Fall nutzten sie selbst diese Techniken für ihre Verbrechen.

Eine heimliche Online-Durchsuchung griffe tief in die Privatsphäre ein, meinen die Datenschützer, denn die Daten könnten aufgrund ihrer Vielzahl und besonderen Sensibilität Einblick in die Persönlichkeit der Betroffenen geben. Der Staat habe dafür zu sorgen, dass den Einzelnen die Möglichkeit zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit bleibt. Die Datenschützerkonferenz appelliert an die Bundesregierung, die Landesregierungen und die Parlamente, auf die Einführung derartiger Befugnisnormen zu verzichten.

Die Konferenz befürchtet bei Einführung der Online-Durchsuchung auch massive Sicherheitseinbußen. Computernutzer könnten sich vor staatlicher Ausforschung zu schützen versuchen, indem sie etwa Softwaredownloads vermeiden. Dann würden aber auch sicherheitstechnisch wichtige Software-Updates verhindert und Computer anfälliger gegen Angriffe Krimineller. "Die Einführung von Befugnissen zur Online-Durchsuchung würde das Ansehen des Rechtsstaats und das Vertrauen in die Sicherheit von Informationstechnik, insbesondere von E-Government und E-Commerce, massiv beschädigen", heißt es weiter in der Entschließung. Dies stehe den hohen Aufwendungen für IT-Sicherheit in Staat und Wirtschaft entgegen.

Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/86496

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